Das Kühlwasser muss Trinkwasserqualität haben, optisch klar und ohne Schwebstoffe sein. Beim Abstehen darf sich kein Bodensatz bilden. Das Wasser darf keine Rostpartikel enthalten und muss chemisch neutral sein. In den Zulauf ist vom Betreiber ein Schwebstofffilter mit 500µm Maschenweite zu schalten.
Im Sommer ist wegen der möglichen Kondenswasserbildung an den wassergekühlten Teilen eine zu niedrige Kühlwassertemperatur zu vermeiden. Die untere Grenztemperatur des Kühlwassers ist abhängig von der Lufttemperatur und der relativen Luftfeuchtigkeit und kann deshalb nicht angegeben werden. Der Betreiber muss im Sommer eigenverantwortlich darauf achten, dass sich kein Kondenswasser bildet.
Sind an irgendeiner Stelle der Wasserleitung verzinkte Stahlrohre eingebaut, so sind Magnetabscheider nach dem Schwebstofffilter einzubauen.
Karbonathärte | < 10° dH = 56 mmol/l |
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Elektrische Leitfähigkeit | < 500 µS/cm |
PH-Wert | 7..9 |
Eingangstemperatur | 24 ± 2° C |
Ausgangstemperatur | < 60° C |
Differenzdruck EIN – AUS | 5 bar nominal |
Systemdruck Kühlwasser – Atmosphäre | 8 bar maximal |
Falls das Betriebsnetz oben genannte Werte nicht garantiert, muss eine Rückkühlanlage eingesetzt werden. Diese Anlagen müssen mindestens der STS-Spezifikation SPRKA_5015 entsprechen.