Spezifikation der Wasserqualität für elektrische Anlagenteile

Das Kühlwasser muss Trinkwasserqualität haben, optisch klar und ohne Schweb­stoffe sein. Beim Ab­ste­hen darf sich kein Boden­satz bilden. Das Wasser darf keine Rost­par­tikel ent­hal­ten und muss chemisch neutral sein. In den Zulauf ist vom Be­trei­ber ein Schweb­stoff­fil­ter mit 500µm Maschen­weite zu schalten.

Im Sommer ist wegen der möglichen Kondens­wasser­bil­dung an den wasser­ge­kühl­ten Teilen eine zu nie­drige Kühl­wasser­tempe­ratur zu ver­meiden. Die untere Grenz­tempe­ratur des Kühl­wassers ist abhängig von der Luft­tempe­ratur und der rela­tiven Luft­feuch­tig­keit und kann deshalb nicht ange­ge­ben werden. Der Betrei­ber muss im Sommer eigen­verant­wort­lich darauf achten, dass sich kein Kondens­wasser bildet.

Sind an irgendeiner Stelle der Wasser­leitung verzinkte Stahl­rohre einge­baut, so sind Magnet­ab­schei­der nach dem Schweb­stoff­filter einzubauen.

Karbonathärte < 10° dH = 56 mmol/l
Elektrische Leitfähigkeit < 500 µS/cm
PH-Wert 7..9
Eingangstemperatur 24 ± 2° C
Ausgangstemperatur < 60° C
Differenzdruck  EIN – AUS 5 bar nominal
Systemdruck  Kühlwasser – Atmosphäre 8 bar maximal

 

Achtung!

Falls das Betriebsnetz oben genannte Werte nicht garan­tiert, muss eine Rück­kühl­an­lage einge­setzt werden. Diese An­lagen müssen min­des­tens der STS-Spezi­fikation SPRKA_5015 ent­sprechen.

 

 

 

 

 


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